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Pflegekasse · Rostock

Umzug mit Pflegekasse: bis zu 4.180 € Zuschuss sichern

Lesezeit 6 MinAktualisiert Mai 2026Region Rostock & Umgebung

Ein Umzug ist anstrengend – körperlich, organisatorisch und finanziell. Was viele nicht wissen: Wer pflegebedürftig ist und in eine barrierearmere Wohnung zieht, kann von der Pflegekasse bis zu 4.180 € Zuschuss bekommen. Wir zeigen Dir, wann der Anspruch besteht und wie Du ihn in Rostock unkompliziert durchsetzt.

Warum die Pflegekasse einen Umzug bezuschusst

Ein Umzug in eine ebenerdige oder barrierearme Wohnung gilt rechtlich als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach §40 Abs. 4 SGB XI. Der Gedanke dahinter: Wenn die bisherige Wohnung nicht mehr sinnvoll umgebaut werden kann – etwa weil sie im dritten Stock ohne Aufzug liegt – ist der Umzug oft die bessere und günstigere Lösung, um weiterhin selbstständig zu Hause leben zu können.

Genau diesen Umzug fördert die Pflegekasse mit einem Zuschuss. Das entlastet Betroffene und Angehörige spürbar und macht den Wechsel in eine passende Wohnung überhaupt erst möglich.

bis 4.180 €

Zuschuss je wohnumfeldverbessernder Maßnahme – auch für den Umzug selbst, inklusive Transport, Verpackung und Handwerkerleistungen.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1. Entscheidend ist, dass der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.

Voraussetzungen im Überblick
  • Anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1)
  • Der Umzug verbessert die Wohnsituation nachweislich (z. B. ebenerdig, Aufzug, barrierearmes Bad)
  • Der Antrag wird vor dem Umzug bei der Pflegekasse gestellt
  • Die neue Wohnung ist der dauerhafte Lebensmittelpunkt

So läuft der Antrag Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad prüfen: Liegt noch keiner vor, stellst Du zuerst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse.
  2. Umzug begründen: Formlos schildern, warum die alte Wohnung ungeeignet ist und die neue die Pflege erleichtert.
  3. Kostenvoranschlag einholen: Wir erstellen Dir ein transparentes Angebot für den Umzug, das Du dem Antrag beilegst.
  4. Antrag einreichen und Bewilligung abwarten: Erst nach der Zusage den Umzug beauftragen.
  5. Umzug durchführen lassen: Wir packen, transportieren und bauen auf – Du reichst anschließend die Rechnung zur Erstattung ein.

Wichtig: Den Antrag immer vor Auftragserteilung stellen. Wer erst umzieht und dann fragt, riskiert die Ablehnung.

Was der Zuschuss alles abdeckt

  • Umzugsunternehmen: Verpackung, Transport, Ein- und Ausladen
  • Auf- und Abbau von Möbeln
  • Kleine Anpassungen in der neuen Wohnung (z. B. Haltegriffe, Schwellenabbau)
  • Renovierung, damit die neue Wohnung bezugsfertig ist

Damit wird aus einem kräftezehrenden Kraftakt ein planbarer, weitgehend geförderter Ablauf. Als Rostocker Hausmeister- und Umzugsservice übernehmen wir beides aus einer Hand – Umzug und die anschließenden Anpassungen.

Häufige Fragen

Bereits ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert und in eine barrierearme Wohnung erfolgt.

Bis zu 4.180 € je wohnumfeldverbessernder Maßnahme. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sich der Betrag erhöhen.

Ja. Der Antrag muss vor der Beauftragung bei der Pflegekasse eingereicht und bewilligt werden. Ein nachträglicher Antrag wird in der Regel abgelehnt.

Wir unterstützen Dich mit einem passenden Kostenvoranschlag und begleiten Dich durch den Antrag. Die formale Antragstellung erfolgt durch die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person.

Ja, wir sind in Rostock und Umgebung tätig – von der Innenstadt über Warnemünde bis in die umliegenden Gemeinden.

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