Sobald der erste Schnee fällt, wird aus dem Gehweg ein Haftungsrisiko. Für Hausverwaltungen und WEG in Rostock ist der Winterdienst nicht nur Service, sondern gesetzliche Pflicht. Wer sie vernachlässigt, haftet – bis hin zu Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dieser Ratgeber erklärt, worauf es ankommt.
Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?
Grundsätzlich trägt die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Wege. In Rostock wird diese Pflicht – wie in den meisten Städten – über die Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen. Damit sind Eigentümer, WEG und die von ihnen beauftragten Hausverwaltungen zuständig.
Die Verwaltung kann die Aufgabe an einen professionellen Dienstleister delegieren. Die Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt jedoch bei ihr – ein zuverlässiger, dokumentierender Partner ist deshalb entscheidend.
Räum- und Streuzeiten: Wann muss geräumt werden?
Die konkreten Zeiten regelt die kommunale Satzung. Als Faustregel gilt in Rostock:
- Werktags in der Regel ab 7:00 Uhr
- Sonn- und Feiertags meist ab 8:00 bzw. 9:00 Uhr
- Bis etwa 20:00 Uhr durchgehend zu sichern
- Bei anhaltendem Schneefall: wiederholtes Räumen erforderlich
Geräumt und gestreut werden müssen Gehwege, Zugänge zum Haus, Müllplätze und häufig auch Stellplätze. Bei Glätte kommt gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln – Streusalz ist in vielen Kommunen eingeschränkt oder verboten.
Haftung: Was passiert bei einem Sturz?
Rutscht eine Person auf einem nicht geräumten Weg aus und verletzt sich, haftet der Verkehrssicherungspflichtige. Die Folgen reichen von Schadenersatz über Schmerzensgeld bis zu Verdienstausfall. Für die Verwaltung bedeutet das ein reales finanzielles und rechtliches Risiko.
Im Streitfall muss der Pflichtige nachweisen, dass ordnungsgemäß geräumt wurde. Ohne Dokumentation ist das kaum möglich.
Warum Dokumentation entscheidend ist
Der wirksamste Schutz ist ein lückenloses Räumprotokoll: Datum, Uhrzeit, Witterung und durchgeführte Maßnahme. Genau das liefern wir – standardisiert und jederzeit prüfbar. So kann die Verwaltung im Schadensfall sofort belegen, dass die Pflicht erfüllt wurde.
- Tägliche Protokolle je Objekt
- Foto-Nachweise bei Bedarf
- Direkt verwendbar für Versicherung und Eigentümerversammlung
- Entlastung der Verwaltung von der Kontrollpflicht
Häufige Fragen
Ja. Über die kommunale Satzung wird die Verkehrssicherungspflicht auf die Anlieger übertragen. Eine WEG bzw. deren Verwaltung ist damit verpflichtet, Gehwege und Zugänge zu räumen und zu streuen.
Ja, an einen professionellen Dienstleister. Die Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt aber bei der Verwaltung – ein dokumentierender Partner ist deshalb wichtig.
Der Verkehrssicherungspflichtige. Wurde der Winterdienst an einen Dienstleister übertragen und dieser hat nachweislich versagt, kann die Haftung auf ihn übergehen – vorausgesetzt, es liegt eine saubere Dokumentation vor.
In vielen Kommunen ist Streusalz aus Umweltgründen eingeschränkt oder verboten. In der Regel sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt vorgeschrieben. Wir setzen satzungskonforme Mittel ein.
Ja. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Witterung und Maßnahme – lückenlos und direkt verwendbar für Versicherung und Eigentümerversammlung.
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